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Reformpaket stellt Weichen, bleibt aber auf halbem Wege stehen
Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses in Berlin erklären die Vorsitzenden der SPD Sachsen, Kathrin Michel und Henning Homann:
Kathrin Michel:
„Die Koalition hat ein Reformpaket vorgelegt, das wichtige Weichen stellt. Jetzt müssen daraus konkrete Verbesserungen für die Menschen werden. Im parlamentarischen Verfahren werden wir Bundestagsabgeordneten darauf achten, dass die Maßnahmen wirksam umgesetzt werden.
Für Sachsen sind besonders die Beschlüsse zu Zukunftstechnologien, zum Deutschlandfonds, zu den Energie-Verteilnetzen, zum Bürokratieabbau wichtig. Im Ergebnis wird mehr und schneller investiert. Das sichert Arbeitsplätze, stärkt unsere industrielle Basis und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit.
Die Stärkung der Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiges Signal. Menschen brauchen Weiterbildung, Umschulung und Unterstützung auf dem Weg von Arbeit in Arbeit. Die Menschen in diesem Land brauchen eine starke Arbeitsagentur, die unterstützt statt verwaltet.
Gerade in der Steuerpolitik hätte ich mir mehr Mut gewünscht. Aber dieses Paket enthält wichtige Schritte, die wir nun konsequent für Sachsen umsetzen müssen.“
Henning Homann:
„Die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen ist richtig und überfällig. Es ist gerecht, wenn eine Krankenschwester künftig spürbar weniger Steuern zahlt und ein Chefarzt etwas mehr beiträgt.
Doch diese Reform bleibt auf halbem Weg stehen. Arbeit wird in Deutschland weiterhin zu stark belastet, während sehr große Vermögen weitgehend geschont werden. Dass die Union nicht bereit ist, über eine gerechtere Erbschaftsteuer endlich auch Millionen- und Milliarden-Erbschaften stärker in die Verantwortung zu nehmen, ist ein schwerer politischer Fehler.
Die SPD darf nicht zulassen, dass die Finanzierung von Gesundheit und Pflege am Ende wieder bei den Beschäftigten abgeladen wird. Wer Arbeit wirklich entlasten will, muss den Mut haben, sehr große Vermögen stärker heranzuziehen. Gerechtigkeit entsteht nicht durch schöne Worte, sondern durch klare Entscheidungen.“
Rechtliche Klärung zur AfD jetzt auf den Weg bringen – Protest gegen Bundesparteitag in Erfurt
Henning Homann, Co-Vorsitzender der SPD Sachsen, zum Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte und zu den Protesten gegen den AFD-Bundesparteitag in Erfurt:
„Das juristische Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur AfD macht erneut deutlich: Die AfD ist keine normale Partei des demokratischen Spektrums. Sie greift Grundwerte unserer Verfassung an, stellt die Menschenwürde infrage, spaltet die Gesellschaft und arbeitet systematisch daran, das Vertrauen in demokratische Institutionen zu zerstören.
Die SPD Sachsen fordert deshalb, dass das Bundesverfassungsgericht mit einer rechtlichen Klärung zur Verfassungsmäßigkeit der AfD beauftragt wird. Dafür müssen Bundestag und Bundesrat die Voraussetzung schaffen. Alle vorliegenden Erkenntnisse müssen unverzüglich gebündelt, rechtlich bewertet und in einen fundierten Antrag überführt werden.
Wir unterstützen deshalb die geplanten Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag am Wochenende in Erfurt. Ich halte Ort und Zeitpunkt nicht für zufällig. Vor genau 100 Jahren fand in Thüringen der Reichsparteitag der NSDAP statt, auf dem die Partei auf Adolf Hitler eingeschworen und die Hitlerjugend gegründet wurde. Diese AfD-Symbolik ist abstoßend und sollte allen in diesem Land eine Warnung sein.
Vor diesem Hintergrund ruft die SPD Sachsen gemeinsam mit vielen zivilgesellschaftlichen Gruppen zum friedlichen Protest gegen den AfD-Bundesparteitag am 4. und 5. Juli in Erfurt auf. Die Demonstration startet am Samstag, 4. Juli 2026 um 10 Uhr auf dem Willy-Brandt-Platz in Erfurt.”
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Hintergrund:
Mehr Infos zum AfD-Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte
Die wichtigsten Punkte aus den 33 Vorschlägen der Rentenkommission
Die demografische Alterung stellt die Alterssicherung in Deutschland vor tiefgreifende Herausforderungen. Dieser demografische Wandel lässt sich allenfalls gestalten, aber nicht durch Reformen aus der Welt schaffen. Immer weniger Beitragszahlende finanzieren die Alterssicherung einer wachsenden Zahl von Rentenbeziehenden. Für ein umlagefinanziertes System ist das eine große Herausforderung, der wir uns jetzt stellen müssen. Wir müssen unser Rentensystem reformieren, um auch zukünftigen Generationen eine verlässliche Alterssicherung zu ermöglichen.
Dazu tagte seit einem halben Jahr die Alterssicherungskommission, bestehend aus 10 Wissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und drei Bundestagsabgeordnete aus den Regierungsfraktionen. Die Deutsche Rentenversicherung nahm zudem als beratende Sachverständige ohne Stimmrecht an allen Sitzungen teil.
Das Rentensystem muss umfassend reformiert werden, da sonst höhere Beiträge und ein sinkendes Rentenniveau die Folge wären.
Hier findet Ihr den Bericht der Alterskommission vollumfänglich: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2025/rentenreform-2025.html
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat folgende sechs Punkte besonders hervorgehoben:
1. Kapitaldeckung stärkt erste Säule:
Herzstück der Reform soll die Einführung einer zusätzlichen Kapitalrentenach schwedischem Vorbild in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. In die gesetzliche Kapitalrente sollen alle Versicherten obligatorisch einzahlen. Hierfür soll zusätzlich zum Rentenversicherungsbeitrag ein Beitrag für die Kapitalrente erhoben werden. Um die Beitragszahler nicht zu überfordern, soll der Beitragssatz stufenweise steigen: jedes Jahr um jeweils 0,5 Prozentpunkte, bis ein Beitrag von insgesamt 2 Prozentpunkten erreicht ist. Arbeitgeber und Beschäftigte sollen den Beitrag jeweils hälftig tragen.
Die Kapitalanlage soll kostengünstig, professionell und renditeorientiert durch einen staatlichen Fonds erfolgen. Die investierten Beiträge zuzüglich Rendite werden ohne Abzüge in Form von Renten an die Versicherten zurückfließen.
2. Rentenniveau bleibt stabil bzw. steigt
Das Rentenniveau für Neurentner soll über 2031 hinaus stabil bei 48 Prozent bleiben. Für die rentennahen Jahrgänge, die aufgrund der kurzen Einzahlungsdauer wenig von der Kapitalrente profitieren würden, soll daher eine Übergangsregelung geschaffen werden. Ab 2040 soll das Rentenniveau nach den Berechnungen der Alterssicherungskommission für Neurentnerinnen und Neurentner sogar steigen: bis auf 50 Prozent bei Rentenbeginn im Jahr 2050.
3. Generationengerechtigkeit beim Rentenanstieg
Um die Auswirkungen der demografischen Entwicklung fair zu verteilen, soll der Nachhaltigkeitsfaktor nach 2032 wieder eingesetzt werden. Die Renten sollen nach 2031 somit wieder etwas langsamer als die Löhne ansteigen. Dennoch wird das Rentenniveau in jedem Fall mindestens so hoch liegen wie nach geltender Rechtslage, längerfristig sogar höher.
4. Renteneintrittsalter nach Lebenserwartung
Die Alterssicherungskommission hat einen Vorschlag zur Fortschreibung der Altersgrenzen gemacht. Nach Abschluss der laufenden Anhebung der Altersgrenzen soll das Renteneintrittsalter moderat angehoben und an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden.
Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erwerbszeit und Rentenbezug sicherzustellen, wird empfohlen, die zugewonnene Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufzuteilen. In der Praxis bedeutet das Folgendes: Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, wären die Altersgrenzen ab dem Jahr 2032 etwa alle zehn Jahre, um ein halbes Jahr anzupassen.
Die „Rente ab 63“ (aktuell bei 64,5 Lebensjahren) soll daher künftig entfallen. Dafür soll eine neue Regelung für langjährig Versicherte erarbeitet werden, die kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Sie sollen nicht mehr auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, sondern können früher in Rente gehen – eine sogenannte Schutzrente.
5. Kein Sonderstatus mehr für Minijobs
Der Sonderstatus von Minijobs soll abgeschafft werden. Minijobs sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden – mit Ausnahmen nur noch für Schülerinnen und Schüler. Dies soll die Beitragsbasis stärken und Altersarmut entgegenwirken.
6. Perspektivisch alle Erwerbstätigen einbeziehen
Perspektivisch empfiehlt die Alterssicherungskommission, die Rentenversicherung hin zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen umzubauen.
Als erster Schritt sollen künftig neue Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Auch Abgeordnete des Deutschen Bundestags und der Landesparlamente sollen künftig einzahlen. Reformen der gesetzlichen Rente sollen weiterhin wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden.
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Die Alterssicherungskommission hat über dreißig Empfehlungen ausgesprochen, auf die sie sich immer konsensual geeinigt hat. Der Koalitionsausschuss wird nun über die Umsetzung beraten und den parlamentarischen Prozess anstoßen.
Ich bin Annika Klose sehr dankbar für ihren Einsatz für uns in der Alterssicherungskommission und möchte mich auch hier bei ihr für Ihre Arbeit bedanken. Ich freue mich auf die Diskussion und die Umsetzung der Empfehlungen. [1]
Rasha Nasr, MdB
[1] Vgl. Empfehlungen Alterssicherungskommission und LFB Bärbel Bas + Dagmar Schmidt
Mehr Tempo für Deutschlands Infrastruktur
Der Deutsche Bundestag hat heute das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG) beschlossen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dringend notwendige Sanierungen sowie den Aus- und Neubau von Schienen, Straßen, Wasserstraßen und Energieinfrastruktur deutlich schneller umzusetzen. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur zügiger dort ankommen, wo sie gebraucht werden.
Kern des Gesetzes ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wir bauen Bürokratie ab, vermeiden unnötige Doppelprüfungen und setzen stärker auf digitale Verfahren. Infrastrukturprojekte von besonderer Bedeutung werden als überragendes öffentliches Interesse eingestuft und können dadurch schneller realisiert werden.
Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Wirtschaft und Kommunen: Marode Brücken können schneller saniert, Bahnstrecken zügiger modernisiert und wichtige Verkehrsknotenpunkte wie Häfen oder Flughäfen effizienter ausgebaut werden. Auch die Elektrifizierung von Bahnstrecken und weitere zentrale Zukunftsprojekte kommen schneller voran.
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz schaffen wir die Grundlage für mehr Planungssicherheit, schnellere Investitionen und eine moderne Infrastruktur, die den Anforderungen von morgen gerecht wird. Kurz gesagt: mehr Tempo, weniger Bürokratie und ein modernes Deutschland.
Holger Mann, MdB
Termine
und Veranstaltungen
Samstag, 12. September 2026, 09:30 Uhr
Ordentlicher Parteitag als Mitgliedervollversammlung
Rathaus Dresden, Dr.-Külz-Ring 10
Samstag, 07. November 2026, 10:00 Uhr
Ordentlicher Parteitag SPD-KV Sächsische Schweiz/Osterzgebirge
Schloßcafé Pirna, Schloßhof 2-4
Samstag, dem 14. November 2026, 10:00 Uhr
Ordentlicher Parteitag des SPD-KV Meißen
in der Spitzgrundmühle Coswig, Am Spitzberg 2