AKTUELLES
PRESSE/NEWS
Die wichtigsten Punkte aus den 33 Vorschlägen der Rentenkommission
Die demografische Alterung stellt die Alterssicherung in Deutschland vor tiefgreifende Herausforderungen. Dieser demografische Wandel lässt sich allenfalls gestalten, aber nicht durch Reformen aus der Welt schaffen. Immer weniger Beitragszahlende finanzieren die Alterssicherung einer wachsenden Zahl von Rentenbeziehenden. Für ein umlagefinanziertes System ist das eine große Herausforderung, der wir uns jetzt stellen müssen. Wir müssen unser Rentensystem reformieren, um auch zukünftigen Generationen eine verlässliche Alterssicherung zu ermöglichen.
Dazu tagte seit einem halben Jahr die Alterssicherungskommission, bestehend aus 10 Wissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und drei Bundestagsabgeordnete aus den Regierungsfraktionen. Die Deutsche Rentenversicherung nahm zudem als beratende Sachverständige ohne Stimmrecht an allen Sitzungen teil.
Das Rentensystem muss umfassend reformiert werden, da sonst höhere Beiträge und ein sinkendes Rentenniveau die Folge wären.
Hier findet Ihr den Bericht der Alterskommission vollumfänglich: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2025/rentenreform-2025.html
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat folgende sechs Punkte besonders hervorgehoben:
1. Kapitaldeckung stärkt erste Säule:
Herzstück der Reform soll die Einführung einer zusätzlichen Kapitalrentenach schwedischem Vorbild in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. In die gesetzliche Kapitalrente sollen alle Versicherten obligatorisch einzahlen. Hierfür soll zusätzlich zum Rentenversicherungsbeitrag ein Beitrag für die Kapitalrente erhoben werden. Um die Beitragszahler nicht zu überfordern, soll der Beitragssatz stufenweise steigen: jedes Jahr um jeweils 0,5 Prozentpunkte, bis ein Beitrag von insgesamt 2 Prozentpunkten erreicht ist. Arbeitgeber und Beschäftigte sollen den Beitrag jeweils hälftig tragen.
Die Kapitalanlage soll kostengünstig, professionell und renditeorientiert durch einen staatlichen Fonds erfolgen. Die investierten Beiträge zuzüglich Rendite werden ohne Abzüge in Form von Renten an die Versicherten zurückfließen.
2. Rentenniveau bleibt stabil bzw. steigt
Das Rentenniveau für Neurentner soll über 2031 hinaus stabil bei 48 Prozent bleiben. Für die rentennahen Jahrgänge, die aufgrund der kurzen Einzahlungsdauer wenig von der Kapitalrente profitieren würden, soll daher eine Übergangsregelung geschaffen werden. Ab 2040 soll das Rentenniveau nach den Berechnungen der Alterssicherungskommission für Neurentnerinnen und Neurentner sogar steigen: bis auf 50 Prozent bei Rentenbeginn im Jahr 2050.
3. Generationengerechtigkeit beim Rentenanstieg
Um die Auswirkungen der demografischen Entwicklung fair zu verteilen, soll der Nachhaltigkeitsfaktor nach 2032 wieder eingesetzt werden. Die Renten sollen nach 2031 somit wieder etwas langsamer als die Löhne ansteigen. Dennoch wird das Rentenniveau in jedem Fall mindestens so hoch liegen wie nach geltender Rechtslage, längerfristig sogar höher.
4. Renteneintrittsalter nach Lebenserwartung
Die Alterssicherungskommission hat einen Vorschlag zur Fortschreibung der Altersgrenzen gemacht. Nach Abschluss der laufenden Anhebung der Altersgrenzen soll das Renteneintrittsalter moderat angehoben und an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden.
Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erwerbszeit und Rentenbezug sicherzustellen, wird empfohlen, die zugewonnene Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufzuteilen. In der Praxis bedeutet das Folgendes: Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, wären die Altersgrenzen ab dem Jahr 2032 etwa alle zehn Jahre, um ein halbes Jahr anzupassen.
Die „Rente ab 63“ (aktuell bei 64,5 Lebensjahren) soll daher künftig entfallen. Dafür soll eine neue Regelung für langjährig Versicherte erarbeitet werden, die kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Sie sollen nicht mehr auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, sondern können früher in Rente gehen – eine sogenannte Schutzrente.
5. Kein Sonderstatus mehr für Minijobs
Der Sonderstatus von Minijobs soll abgeschafft werden. Minijobs sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden – mit Ausnahmen nur noch für Schülerinnen und Schüler. Dies soll die Beitragsbasis stärken und Altersarmut entgegenwirken.
6. Perspektivisch alle Erwerbstätigen einbeziehen
Perspektivisch empfiehlt die Alterssicherungskommission, die Rentenversicherung hin zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen umzubauen.
Als erster Schritt sollen künftig neue Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Auch Abgeordnete des Deutschen Bundestags und der Landesparlamente sollen künftig einzahlen. Reformen der gesetzlichen Rente sollen weiterhin wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden.
—
Die Alterssicherungskommission hat über dreißig Empfehlungen ausgesprochen, auf die sie sich immer konsensual geeinigt hat. Der Koalitionsausschuss wird nun über die Umsetzung beraten und den parlamentarischen Prozess anstoßen.
Ich bin Annika Klose sehr dankbar für ihren Einsatz für uns in der Alterssicherungskommission und möchte mich auch hier bei ihr für Ihre Arbeit bedanken. Ich freue mich auf die Diskussion und die Umsetzung der Empfehlungen. [1]
Rasha Nasr, MdB
[1] Vgl. Empfehlungen Alterssicherungskommission und LFB Bärbel Bas + Dagmar Schmidt
Mehr Tempo für Deutschlands Infrastruktur
Der Deutsche Bundestag hat heute das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG) beschlossen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dringend notwendige Sanierungen sowie den Aus- und Neubau von Schienen, Straßen, Wasserstraßen und Energieinfrastruktur deutlich schneller umzusetzen. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur zügiger dort ankommen, wo sie gebraucht werden.
Kern des Gesetzes ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wir bauen Bürokratie ab, vermeiden unnötige Doppelprüfungen und setzen stärker auf digitale Verfahren. Infrastrukturprojekte von besonderer Bedeutung werden als überragendes öffentliches Interesse eingestuft und können dadurch schneller realisiert werden.
Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Wirtschaft und Kommunen: Marode Brücken können schneller saniert, Bahnstrecken zügiger modernisiert und wichtige Verkehrsknotenpunkte wie Häfen oder Flughäfen effizienter ausgebaut werden. Auch die Elektrifizierung von Bahnstrecken und weitere zentrale Zukunftsprojekte kommen schneller voran.
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz schaffen wir die Grundlage für mehr Planungssicherheit, schnellere Investitionen und eine moderne Infrastruktur, die den Anforderungen von morgen gerecht wird. Kurz gesagt: mehr Tempo, weniger Bürokratie und ein modernes Deutschland.
Holger Mann, MdB
Endlich: Der digitale Euro kommt
Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments hat seine Position zum digitalen Euro beschlossen – nach langen Verhandlungen, die das Projekt insgesamt bedrohten.
Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um Europa im Zahlungsverkehr unabhängiger und zukunftsfester zu machen.
Für uns als Sozialdemokrat:inenn war dabei entscheidend, dass der digitale Euro den Menschen einen echten Mehrwert bietet.
Deshalb haben wir wichtige Verbesserungen durchgesetzt: Die Nutzung bleibt natürlich kostenlos, Datenschutz und Privatsphäre werden gestärkt, der Handel profitiert von niedrigen Gebühren und der Start des digitalen Euro wird nicht von privaten Zahlungslösungen abhängig gemacht.
Auch bei den Halteobergrenzen konnten wir einen ausgewogenen Kompromiss erreichen, der die Rolle der Europäischen Zentralbank respektiert und zugleich die demokratische Kontrolle stärkt.
Genauso wichtig: Der digitale Euro ersetzt Bargeld nicht. Parallel haben wir stärkere Regeln zum Schutz des Bargelds und eine klare Pflicht zur Bargeldannahme durchgesetzt.
Die Menschen sollen auch künftig selbst entscheiden, wie sie bezahlen – mit Bargeld, Karte oder digitalem Euro.
Der digitale Euro ist nicht nur ein neues Zahlungsmittel. Er ist ein Schritt zu mehr europäischer Souveränität.
Matthias Ecke, MdEP
Rechte Mehrheit ermöglicht Abschiebungen jenseits der Grundrechtestandards
Mit rassistischen Sprechchören und feixendem Jubel der Rechtsextremen ist das Ergebnis der Abstimmung zur „Rückführungsverordnung“ gefeiert worden. Die Verordnung gehört nicht zu der GEAS-Reform, die seit letzter Woche in Kraft getreten ist. Dort haben wir in langen und harten Verhandlungen einige Zugeständnisse der EVP erreichen können und der Reform in Teilen zugestimmt. Bereits bei der GEAS hat die EVP, die von uns abgelehnten Verschärfungen schließlich mit den Rechtsfraktionen durchgebracht. Um es klar zu sagen: CDU und CSU arbeiten im Europaparlament direkt mit der AfD zusammen. In Brüssel gibt es keine Brandmauer.
Die Verordnung ist ein humanitärer und rechtsstaatlicher Offenbarungseid. Für die Vorbereitung einer Abschiebung sollen Inhaftierungen bis zu 2,5 Jahren durch Behörden, nicht durch Gerichte, ermöglicht werden. Bei gerichtlicher Überprüfung von Asylanträgen soll nur die Situation zum Zeitpunkt der Einreise berücksichtigt werden, etwaige Verschlechterungen werden ignoriert. Schließlich werden Abschiebungen in Staaten erlaubt, zu denen die Betroffenen keinerlei Verbindung haben. Die Abschiebelager in Drittstaaten können also sämtliche Betroffene aufnehmen und werden nicht mit europäischem Personal oder nach europäischem Recht betrieben.
Die Verordnung ist drakonisch und widerspricht für mich den Werten der EU. Das war ein dunkler Tag für das Europäische Parlament. Als Europa-SPD wollen wir auch mehr Ordnung bei der Asyl- und Migrationspolitik, jedoch geht die Union mit der Rückführungsverordnung einen Weg, dem wir uns nicht anschließen sollten.
Matthias Ecke, MdEP
Termine
und Veranstaltungen
Samstag, 12. September 2026, 09:30 Uhr
Ordentlicher Parteitag als Mitgliedervollversammlung
Rathaus Dresden, Dr.-Külz-Ring 10
Samstag, 07. November 2026, 10:00 Uhr
Ordentlicher Parteitag SPD-KV Sächsische Schweiz/Osterzgebirge
Schloßcafé Pirna, Schloßhof 2-4
Samstag, dem 14. November 2026, 10:00 Uhr
Ordentlicher Parteitag des SPD-KV Meißen
in der Spitzgrundmühle Coswig, Am Spitzberg 2